Untersuchung nach BOKraft

Fahrzeuge zur Personenbeförderung unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung. Speziell für den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr wurde die „BOKraft“ erlassen.

Der Geltungsbereich der BOKraft ergibt sich aus der Fahrgastbeförderung mit Kraftfahrzeugen durch Unternehmen in Verbindung mit der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen.

Dies bedeutet, dass grundsätzlich Kraftomnibusse, Taxen und Mietwagen, die der entgeltlichen Beförderung von Personen dienen, im Rahmen der jährlichen Hauptuntersuchung zusätzlich gemäß den Prüfpunkten der BOKraft untersucht werden müssen. (§ 41 BOKraft)
Besondere Prüfpunkte bei der HU sind z. B.:

  • Vorschriftsmäßigkeit der Werbeaufschrift bei Taxen und Mietwagen
  • Anbringung der Ordnungsnummer sowie der Unternehmeranschrift bei Taxen
  • Anzahl der Feuerlöscher und Verbandskästen bei Kraftomnibussen
  • Automatische Türen: End- und Schließstellung bei Kraftomnibussen
  • Kennzeichnung der Notausstiege und Anzahl der Nothämmer bei Kraftomnibussen

KFZ-Prüfstelle
ITW-Leer
Ingenieurbüro
Timo Werker

Borgwardring 53
26802 Moormerland

Tel.: 0173 – 17 49 49 0
Mail: info@itw-leer.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag
09.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch
09.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag nach Vereinbarung
Freitag
09.30 bis 13.00 Uhr
und
15.00 bis 17.00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat
09.00 bis 12.00 Uhr
weitere Termine nach Vereinbarung